Serie „Korrekte Bildnachweise“: 4. Bilder nach Abmahnungen vollständig aus dem CMS entfernen
Der vierte Teil unserer Serie zu korrekten Bildnachweisen zeigt, wie man nach einer Abmahnung Bilder entfernen kann, ohne im CMS weiter abmahnfähige Bildkopien zu hinterlassen.
1. Teil: Bildrechtverwaltung im Unternehmen
2. Teil: Regeln für den Online-Bildnachweis
3. Teil: Bildnachweise im CMS pflegen und verwalten
4. Teil: Bilder nach Abmahnungen vollständig aus dem CMS entfernen
5. Teil: Bildnachweis-Sonderfälle: Memes Collagen, Screenshots und KI-Bilder
Auch bei ansonsten gewissenhafter Bildrechteverwaltung kann es vorkommen, dass man abmahngefährdete Bilder vom Webserver entfernen muss. Eventuell ist eine zeitlich begrenzte Bildlizenz ausgelaufen oder ein Foto darf aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mehr gezeigt werden. Je höher die rechtlichen Risiken bei Zuwiderhandlung sind, desto sorgfältiger sollte man bei der Entfernung der Bilddateien vorgehen.
Oft ist der erste Instinkt nach einer kostenpflichtigen Abmahnung: So schnell wie möglich das Bild aus der Dateiverwaltung des CMS löschen. Diese Reaktion ist gefährlich. Denn durch voreiliges Löschen bleiben oft abmahnfähige Kopien (s. Rechtslage)* der Bilddatei auf dem eigenen Server oder Servern von Drittanbietern zurück. Daher ist es ratsam, nach der Abmahnung die Nerven zu bewahren und zuerst in Ruhe eine Bestandsaufnahme vorzunehmen.
*Nachtrag vom 01.09.2021
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurde gerade festgestellt, dass das Originalbild nur dann vom Server gelöscht werden muss, wenn der Link zu dieser Bildversion auf dem Webserver noch veröffentlicht ist. Dennoch raten wir weiter dazu, die abgemahnten Bilder lieber komplett und rückstandsfrei zu entfernen.
Rekonstruktion: Wie kam es zur Abmahnung?
Solange das Bild noch auf dem Server vorhanden ist, lässt sich in Logfiles und History rekonstruieren, welcher Redakteur das Bild zu welchem Zeitpunkt hochgeladen und bearbeitet hatte. Diese Daten und Angaben sollen intern dokumentiert werden. Besonders der Zeitpunkt des Uploads kann später für die Berechnung von Nutzungslizenz-Nachforderungen durch den Bildautoren von Bedeutung sein.
Außerdem sollten die Behauptungen aus der Abmahnung mit den im Firmen-Bildrechtarchiv dokumentierten Angaben abgeglichen werden. Gab es eine Rechteüberlassung, die dem Abmahnenden nicht bekannt ist? Stammt das Bild aus einer alten Clipart-Sammlung, die später von einem neuen Rechteverwerter aufgekauft worden ist? War das Bild prinzipiell korrekt ausgewiesen, aber es wurde eine Sonderbedingung (z.B. zeitliche Nutzungsbeschränkung) missachtet?
Unter Umständen kann durch die Klärung der genauen Umstände der Bildverwendung daher bereits der Grund für die Abmahnung entkräftet werden.
Alle Verwendungsorte dokumentieren: wo ist das Bild sonst noch eingebunden?
Wenn sich herausstellt, dass das Bild tatsächlich unrechtmäßig eingesetzt wird und entfernt werden muss, sollten im ersten Schritt alle Verwendungsorte des Bildes auf dem Webserver ermittelt werden.
Sehr häufig ist das Bild nicht nur an einer Stelle in einem einzigen Artikel eingebunden. Im Backend von TYPO3 wird bei einer Bilddatei zum Bespiel automatisch einzeln und mit Bearbeitungs-Link ausgewiesen, von wie vielen Content-Elementen aus die Bilddatei aktuell verwendet wird.
Außerdem ist es üblich, dass das Content-Management-System von einer eingebundenen Bilddatei eine Kopie (für verschiedene Bildgrößen und Kompressionsgrade) anlegt, die mit dem Löschen des Ursprungsbildes nicht alle gleich entfernt werden, sondern ggf. noch auf Proxy-Server oder CDN-Systeme gespiegelt werden.
Checkliste: Rückstandsfrei Bilder entfernen
- Generiert die Mediathek oder die Dateiverwaltung automatisch eigene Seiten für die Bildanzeige?
- Wird das Bild in einer Bild-Galerie oder einem Bild-Slider (z.B. auf der Homepage) gezeigt?
- Gibt es eine Artikelvorschau, die das Bild verwendet?
- Gibt es andere Sprachversionen/Übersetzungen des Artikels?
- Ist der Bilddatensatz im CMS mit anderen Seiten oder Inhaltselementen verknüpft?
- Erzeugt das CMS verschiedene Bildvarianten für "Responsive Images"?
- Wird ein Cacheserver oder CDN verwendet?
- Lag das Bild eventuell in einem Versionierungssystem und ist über ältere Versions-Adressen noch aufrufbar?
- Ist das Bild noch unter der eigenen Serveradresse bei Google zu finden?
- Wurde das Bild für offizielle Social-Media-Beiträge als Share-Bild verwendet?
Wenn weitere Versionen des Bildes entdeckt werden, muss die URL und der Name aller Bilddateien ermittelt und aufgelistet werden. Während es ursprünglich einmal ausreichend war, die Bildadresse aus dem Sourcecode der Seite auszulesen, sollte inzwischen lieber die fertig gerenderte Webseite nach den Bilddateinamen durchsucht werden. Dazu nutzt man am besten das Webentwickler-Tool, das in allen modernen Browsern integriert ist. Denn eventuell werden einige Bildvarianten erst durch JavaScript in die Seite eingefügt.
Bilder entfernen erst nach abgeschlossener Adress-Dokumentation
Mit dem Löschen der Bilddateien sollte erst begonnen werden, wenn die eindeutigen URL-Adressen aller Bildvarianten vorliegen. Mit der Entfernung des Bildes aus der Mediathek und dem Löschen der Bildverknüpfungen aus den betroffenen Seiten sollte der Großteil der Fundstellen aus der Bildliste schnell automatisch verschwinden. Probleme treten aber vor allem bei Adressen auf Cache-Servern und CDN-Systemen auf. Hier benötigt man eventuell die Hilfe eines Systemadministrators oder des CDN-Dienstleisters, um alle Bildspiegelungen endgültig zu löschen.
Bildüberschreibung im CMS reicht nicht aus
Vor einiger Zeit erscheint es noch eine gute Lösung zu sein, ein brisantes, abgemahntes Bild einfach im CMS durch eine neue, harmlose Bildversion zu überschreiben. Aber da viele CDN-Systeme Dateien mit identischen Dateinamen nicht mehr updaten, raten wir inzwischen von dieser Methode zum Bildaustausch ab.
Abgemahnte Bilder aus Google entfernen
Wenn das kritische Bild von der Google Bildersuche erfasst worden ist, kann es dort nach der Löschung auf dem eigenen CMS noch über längere Zeit gefunden werden. Außerdem wird das Bild im Google-Seitencache für indizierte Seiten angezeigt.
Wenn man die eigene Website bei der Google Search Console verifiziert hat, kann man die betroffene Seite oder ein einzelnes Bild für 90 Tage ausblenden lassen. Dieser Zeitraum sollte in der Regel ausreichen, da ja parallel die Originale der Bilder entfernt worden sind.
Wenn man die Search Console für die eigene Website bisher noch nicht genutzt hat, sollte das für einen solchen Anlass so schnell wie möglich nachgeholt werden. Datenschutzrechtliche Probleme und Notwendigkeiten (wie beim Einsatz von Google Analytics) bestehen dabei nicht.
Entfernen von Bildern aus Social Media
Schwieriger ist die Lage, wenn das Bild für offizielle Social-Media-Beiträge es Unternehmens verwendet worden ist. Hier kann man leider nicht viel mehr tun, als die betroffenen Beiträge aus den eigenen Kanälen zu löschen. Keinen Einfluss hat man aber, wenn Dritte die Bilder bereits weitergeteilt haben. Die Rechtslage ist besonders kritisch, weil man den Social-Media-Diensten in der Regel beim Upload der Datei unberechtigterweise ein Nutzungsrecht an der strittigen Datei zugesichert hatte. An dieser Stelle kann nur noch einmal darauf hingewiesen werden, dass es sicherer ist, als Share-Bild nur Bilder mit positiv und eindeutig geklärten Nutzungsrechten einzusetzen.
Disclaimer: Ich bin keine Rechtsanwältin und dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Klären Sie offene Fragen immer mit den Rechtsanwält(inn)en Ihres Vertrauens!
Damit ist unsere kleine Serie zum Thema korrekte Bildnachweise im CMS abgeschlossen. Was für Erfahrungen haben Sie mit Urheberrecht und Bildnachweisen gemacht? Wir würden uns freuen, wenn Sie in einem Kommentar davon berichten.
Im nächsten Teil der Serie schauen wir uns die vier Sonderfälle Memes, Collagen, Screenshots und AI-Images genauer an.
Wir freuen uns, wenn Ihr diesen Beitrag teilt.
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