Serie "Korrekte Bildnachweise": 1. Bildrechtverwaltung im Unternehmen
Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen bei Bildern auf Webseiten - auch Unternehmensseiten sind betroffen
In Deutschland mit seiner blühenden Abmahnidustrie gehören Abmahnungen oder Regressforderungen wegen falschen Bildnachweisen leider immer noch zum Alltag. Und es sind nicht nur blauäugige Privatblogger betroffen, die sich zur Illustration Ihrer Seiten freizügig in der Google-Bildersuche bedient haben. Auch bei der Bildrechtverwaltung auf Unternehmenswebseiten kommt es oft zu Fehlern und Ungenauigkeiten, die eine Abmahnung ermöglichen. Korrekte Bildnachweise im CMS sind daher ein Thema, mit denen sich alle Online-Projektzuständigen befassen müssen. Besonders in einer Zeit, in der es immer mehr Bildplagiat-Suchdienste gibt, die das Web nach Urheberrechtsverstößen durchsuchen.
Wie aber sollen Unternehmen, die keine eigene Abteilung zur Klärung von Bildrechten haben oder ein hochspezialisiertes System zum Media Asset Management einsetzen, sicherstellen, dass alle Bilder auf der Firmenwebseite korrekt ausgewiesen worden sind? Wir zeigen in unserer Beitragsserie ein paar der typischen Fehlerquellen und wie man diesen mit einfachen Mitteln, ordentlicher Dokumentation oder der Hilfe unserer Bildnachweis-Extension entgegenwirkt.
1. Teil: Bildrechtverwaltung im Unternehmen
Klärung der Rechte und Lizenzen an bestehendem Bildmaterial
Bei der Vorbereitung eines Webauftritts wird häufig auf Unternehmens- und Produktfotos aus Archiv-Beständen zurückgegriffen. Oft stammen die Fotos aus älteren Broschüren und Katalogen. Vor einer Veröffentlichung auf der Webseite sollte allerdings mit dem eigentlichen Urheber geklärt werden, ob die Nutzungsrechte an den Fotos auch für die Veröffentlichung der Fotos im Internet gelten.
Online-Nutzungsrechte und Recht am eigenen Bild sicherstellen
Ideal für einen autentischen Unternehmensauftritt ist es, den Webauftritt komplett mit eigenen Fotos zu gestalten. Bei der Auftragsvergabe können im Vertrag mit dem Fotografen gleich auch die Rechte zur Online-Veröffentlichung und Verwendung in Social-Media-Diensten mitgeklärt werden. Vorsicht aber, wenn die Fotos auch die Belegschaft zeigen: Hier müssen von den Mitarbeitern ebenfalls Einverständnis-Erklärungen eingeholt und dokumentiert werden, da das Recht am eigenen Bild besteht. Besonders kritisch sind zum Beispiel Fotos aus dem Werkskindergarten. Ein guter Fotograf schafft es natürlich auch hier, repräsentative Bilder zu schaffen, die keine Kinder individuell erkennbar zeigen.
Stock-Foto-Dienste: Alle Lizensierungen immer dokumentieren (lassen)
Ohne eigene Bilder muss oft auf Stock-Fotos zurückgegriffen werden. Auch dabei gibt es einige Stolperfallen. Die großen Bildagenturen und freie Dienste bieten Lizenzen für verschiedene Verwendungsarten an. Einige Bildinhalte dürfen zum Beispiel nur für redaktionelle Beiträge verwendet werden, nicht für kommerzielle Zwecke. Unter Umständen ist eine Weiterbearbeitung der Motive untersagt. Oder es werden spezifische Angaben im Bildnachweis verlangt. Im Zweifel gilt - auch auf großen Bildportalen - immer die Lizenzbestimmung am jeweils gewählten Einzelbild. Die Lizenzbestimmungen sollten dabei möglichst zusammen mit der Original-Version des Bildes sicher vom Unternehmen selbst archiviert werden.
Die Verwendung von Stock-Fotos in Social-Media-Kanälen wie z.B. auf Facebook sind oft nicht von den Standard-Lizenzen zur Online-Verwendung abgedeckt.
Wenn die beauftragte Webagentur die Stock-Fotos erwirbt, muss bei Projektabschluss auf eine genaue Übergabe der Lizenzdokumentation geachtet werden. Denn wenn es später Probleme mit den Urheberrechten gibt, ist prinzipiell erst einmal der Seiteninhaber verantwortlich, nicht die ausführende Agentur. Daraus entstehende Ansprüche gegenüber der ausführenden Agentur sollten im Agenturvertrag festgelegt werden.
Bildrechtübertragungen über Unterlizensierungen sind von Seiten der Agentur nur in Sonderfällen möglich. Idealerweise lizensiert die Agentur die Bildrechte bereits auf einen Account, der gemeinsam mit dem Kunden genutzt werden kann.
Vorsicht: sogar unscheinbare Icon-Sets, die auf der Firmenseite verwendet werden, können einen eigenen Urhebernachweis benötigen.
Freie Bilddatenbanken: Nutzung mit Restrisiko
Wegen der geringen Kosten und großen Auswahl an freien Bildern werden freie Bilddatenbanken wie pixabay oder unsplash immer beliebter. Auch gibt es immer mehr Bilder mit Creative-Commons-Lizenzen, die über Flickr oder Wikimedia gefunden werden können. Im Prinzip ist gegen eine Verwendung von Bildern aus diesen Quellen nichts einzuwenden, sofern man sich genau an die jeweilig vorgefundenen Lizenzbestimmungen und Bildnachweis-Anweisungen hält.
Allerdings muss klar sein, dass dabei immer ein gewisses Abmahnungsrisiko besteht. Es ist nicht garantiert, dass die Bilder zu diesen Diensten immer mit korrekten Angaben zur Urheberrechten und Lizensierungen hochgeladen wurden. Die Bildredaktion muss hier also immer mit einem gewissen Rechtsrisiko leben, dass es doch noch zu einer Abmahnung kommen kann. Daher ist es hier ganz besonders wichtig, die zum Zeitpunkt des Downloads des Bildes gültigen Lizenzen und Urheberrechtsnachweise dokumentiert zu haben. So ist es dann möglich, später erhobene Forderungen eines Fotografen abzuweisen, der sein Bild nachträglich aus den freien Datenbanken wieder gelöscht hatte.
Disclaimer: Ich bin keine Rechtsanwältin und dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Klären Sie offene Fragen immer mit den Rechtsanwält(inn)en Ihres Vertrauens!
Mehr aus der Blogreihe
In der nächsten Folge der Serie wird beschrieben, wie die im Unternehmen festgestellten und dokumentierten Bildrechte dann korrekt auf dem Webserver auszuweisen sind.
Wir freuen uns, wenn Ihr diesen Beitrag teilt.
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